Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 vom 09.08.2026. Sie gelten für alle Aufträge, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Anbieterin
Ostgrat · Einzelunternehmen, Inhaber Alexander Koltman
Fluhmattstrasse 31, 5400 Baden, Schweiz
info@ostgrat.com
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Ostgrat gegenüber Unternehmen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschliesst.
2. Angebot und Vertragsschluss
Offerten sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung zustande – eine E-Mail genügt.
3. Leistungen und Mitwirkung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Der Kunde stellt benötigte Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
4. Vergütung
Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken. Ostgrat ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Wird Ostgrat mehrwertsteuerpflichtig oder verzichtet sie auf die Befreiung (Art. 11 MWSTG), wird die Steuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich verrechnet; Ostgrat zeigt dies 30 Tage im Voraus an. Laufende Betreuung wird monatlich im Voraus verrechnet, Zahlungsfrist 30 Tage netto. Mediabudgets für Werbeplattformen sind nicht enthalten und werden direkt an die jeweilige Plattform bezahlt.
5. Laufzeit und Kündigung
Die laufende Betreuung ist von beiden Seiten monatlich auf das Monatsende kündbar. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine automatische Verlängerung. Tritt der Kunde von einem begonnenen Einzelprojekt zurück, werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Ein darüber hinausgehender Anspruch nach Art. 377 OR bleibt vorbehalten, wenn der Rücktritt ohne von Ostgrat zu vertretenden Grund erfolgt.
6. Rechte an den Ergebnissen
Nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den abgenommenen Ergebnissen auf den Kunden über. Werbekonten, Analysedaten, Domains und Repositories laufen von Beginn weg auf den Kunden.
An Vorentwürfen, verworfenen Konzepten, Zwischenständen und Arbeitsdateien behält Ostgrat sämtliche Rechte; ihre Verwendung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bestandteile Dritter – Stockmaterial, Schriften, Open-Source-Komponenten, Themes, Plug-ins – werden nicht übertragen; für sie gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, auf die Ostgrat vor Einsatz hinweist. Bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Kunde ein widerrufliches Nutzungsrecht zu Test- und Abnahmezwecken. Ostgrat bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Komponenten weiterhin einzusetzen. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben von Gesetzes wegen bei den Urhebern.
7. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Unterlagen, Zugänge und Zahlen der jeweils anderen vertraulich, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Ostgrat nennt den Kunden nur mit dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz. Ostgrat verpflichtet beigezogene Dritte nach Ziffer 8 schriftlich auf eine gleichwertige Vertraulichkeit.
8. Unterbeauftragung
Ostgrat darf Dritte beiziehen, etwa einen Entwicklungspartner. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei Ostgrat.
9. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Soweit Ostgrat für den Kunden Personendaten bearbeitet – etwa in dessen Analyse-, Werbe- oder Shopkonten –, handelt Ostgrat als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 revDSG und Art. 28 DSGVO. Ostgrat bearbeitet Personendaten nur so, wie es der Kunde selbst dürfte, und trifft angemessene Massnahmen zur Datensicherheit. Der Kunde genehmigt den Beizug der im Auftragsbearbeitungsvertrag aufgeführten Unterauftragsbearbeiter; weitere zeigt Ostgrat vorgängig an. Für Bekanntgaben in Staaten ohne angemessenen Datenschutz stützt sich Ostgrat auf die vom EDÖB anerkannten Standarddatenschutzklauseln.
10. Haftung
Ostgrat haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt für vertragliche wie ausservertragliche Ansprüche. Für das Verhalten von Hilfspersonen und beigezogenen Dritten nach Ziffer 8 haftet Ostgrat wie für eigenes Verhalten; auf Art. 101 Abs. 2 OR beruft sich Ostgrat insoweit nicht. Ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist der Ersatz auf das für die betroffene Leistung vereinbarte Honorar begrenzt. Ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust, Ansprüche Dritter und weitere mittelbare Schäden ausgeschlossen. Rankings und Werbeergebnisse hängen von Faktoren Dritter ab und können nicht zugesichert werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag und auf ausservertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit ihm ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und, soweit anwendbar, des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Baden AG, sofern nicht zwingende Gerichtsstände entgegenstehen.